Die Aufgabe des Planungsstabes ist die Regulierung aller Angelegenheiten des rotkreuzbezogenen Katastrophenschutzes. Nach Abstimmung mit dem Krisenmanager (VKM) und dem Präsidium werden Rahmenbedingungen erarbeitet, die es den Bereitschaften ermöglicht, ihre satzungsgemäßen Aufgaben für die örtliche und überörtliche Gefahrenabwehr und den Katatsrophenschutz zu erfüllen
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